Die Bauwirtschaft steht seit Jahren im Fokus der Ermittlungsbehörden, insbesondere wenn es um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug geht. Regelmäßig führt der Zoll bundesweit koordinierte Großrazzien auf Baustellen durch. Ziel ist es, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Sozialgesetzbuch und insbesondere § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) aufzudecken.
Wird ein Bauunternehmer nach einer solchen Maßnahme mit einem Strafverfahren konfrontiert, steht nicht nur seine persönliche Freiheit auf dem Spiel, sondern oft auch die wirtschaftliche Existenz seines Unternehmens. Eine erfahrene und frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger ist in solchen Fällen unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen derartige Vorwürfe und kennt sowohl die Arbeitsweise der Zollfahndung als auch die rechtlichen und tatsächlichen Spielräume in der Verteidigungspraxis.
Häufige Fallkonstellationen
In der Praxis treten regelmäßig bestimmte Konstellationen auf, die die Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen gegen Bauunternehmer bilden. Besonders häufig handelt es sich um die Beschäftigung von Arbeitskräften, die nicht bei der Sozialversicherung angemeldet sind. Dies betrifft in besonderem Maße Tagelöhner oder osteuropäische Arbeitskräfte, die entweder ohne gültige Aufenthaltserlaubnis oder ohne ordnungsgemäße Anmeldung beschäftigt werden.
Ein weiteres häufiges Muster ist die teilweise oder vollständige Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Löhne werden zwar ausgezahlt, jedoch nicht korrekt versteuert oder bei den zuständigen Trägern gemeldet. Oftmals erfolgen die Zahlungen bar, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.
Ebenso häufig sind Fälle, in denen vermeintliche Subunternehmer eingesetzt werden, bei denen es sich in Wirklichkeit um scheinselbstständige Arbeitskräfte handelt. Diese Konstruktionen sollen in der Regel dazu dienen, Sozialabgaben zu umgehen.
In manchen Fällen werden auch Arbeitszeitnachweise gefälscht oder so manipuliert, dass der Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeit verschleiert wird. Eine doppelte Buchführung oder sogenannte Schattenkassen, in denen Teile der Einnahmen am offiziellen System vorbeigeschleust werden, runden das Bild ab.
Diese Missstände gelangen häufig durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter, Prüfungen von Sozialversicherungsträgern oder durch gezielte Observationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ans Licht.
Die typischen Folgen für Bauunternehmer
Die Konsequenzen eines Strafverfahrens wegen Schwarzarbeit sind für betroffene Unternehmer gravierend. Strafrechtlich drohen empfindliche Geldstrafen oder – im Falle eines besonders schweren Falls – sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, wie es etwa § 266a Abs. 4 StGB vorsieht.
Zivilrechtlich besteht die Verpflichtung zur Nachzahlung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge. Diese Nachforderungen können sich auf mehrere Jahre rückwirkend beziehen und enorme finanzielle Belastungen darstellen. Die Rechtsprechung hat hierzu wiederholt klargestellt, dass eine rückwirkende Beitragserhebung auch dann zulässig ist, wenn die Beitragspflicht aus einem fingierten Arbeitsverhältnis resultiert (vgl. BSG, Urt. v. 24.03.2021 – B 12 R 15/19 R).
Auch steuerlich können erhebliche Folgen eintreten. So werden regelmäßig Umsatz- und Lohnsteuerbescheide geändert, was zu erheblichen Nachforderungen führt. Hinzu kommen häufig Säumniszuschläge und Zinsen.
Beruflich können betroffene Unternehmer von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, Konzessionen können entzogen und behördliche Betriebsschließungen angeordnet werden. Die unternehmerische Reputation leidet in aller Regel erheblich, was auch langfristig zu wirtschaftlichen Schäden führt.
Nicht selten geraten neben dem Inhaber auch verantwortliche Mitarbeiter, etwa Bauleiter oder Buchhalter, ins Visier der Strafverfolgung.
Verteidigungsmöglichkeiten – Strategie, Erfahrung und Präzision
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt bereits im frühen Ermittlungsstadium. Ziel der Verteidigungsstrategie ist es, die Einleitung eines Hauptverfahrens zu verhindern oder, falls dies nicht möglich ist, eine möglichst milde Sanktion zu erreichen. Rechtsanwalt Andreas Junge entwickelt hierzu eine präzise und individuelle Strategie.
Zunächst ist eine umfassende Einsicht in die Ermittlungsakte zwingend erforderlich, um die Vorwürfe zu analysieren und gezielt zu entkräften. In vielen Fällen ist bereits die Frage, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag, rechtlich zweifelhaft. Die Statusbeurteilung ist regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen, etwa wenn formell ein Subunternehmervertrag vorliegt, tatsächlich jedoch eine Eingliederung in den Betrieb bestand.
Auch die Verwertbarkeit von Beweismitteln kann angezweifelt werden. Dies gilt insbesondere bei Aussagen, die unter informellem Druck oder ohne ordnungsgemäße Belehrung zustande kamen. Observationsberichte und Auswertungen elektronischer Unterlagen sind ebenfalls häufig Angriffspunkte.
In vielen Fällen kann ein fehlender Vorsatz nachgewiesen werden. Gerade im Umgang mit ausländischen Arbeitskräften sind viele Unternehmer mit den rechtlichen Anforderungen überfordert. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (BGH, Beschl. v. 10.05.2022 – 1 StR 120/22) betont, dass sich aus bloßer organisatorischer Überforderung nicht automatisch ein bedingter Vorsatz herleiten lässt.
Verjährungsfragen können ein weiterer Ansatzpunkt sein. Nicht selten werden Ermittlungen über Jahre hinweg geführt, wobei einzelne Tatvorwürfe bereits verjährt sein können.
In geeigneten Fällen kann auch eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) angestrebt werden. Dies erfordert Verhandlungsgeschick, rechtliches Fachwissen und ein überzeugendes Auftreten gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er erfolgreich Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in Verfahren wegen Schwarzarbeit, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung. Sein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und seine Erfahrung im Umgang mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Zollfahndung und den Strafverfolgungsbehörden machen ihn zu einem gefragten Verteidiger in diesen Verfahren.
Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und entwickelt für jeden Einzelfall eine auf den Mandanten abgestimmte Verteidigungsstrategie. Viele der von ihm geführten Verfahren konnten durch frühzeitige Intervention zur Einstellung gebracht oder in einer für den Mandanten tragbaren Lösung beendet werden.
Mandanten schätzen seine Diskretion, seine Hartnäckigkeit in der Sache und seine ruhige, sachorientierte Herangehensweise.
Strafverfahren wegen Schwarzarbeit nach Zollrazzien stellen für Bauunternehmer eine erhebliche Gefahr für Freiheit, Vermögen und unternehmerische Zukunft dar. Wer ins Visier der Ermittler gerät, sollte sich nicht auf Zufälle verlassen, sondern frühzeitig kompetente anwaltliche Unterstützung suchen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht für eine fundierte, diskrete und engagierte Verteidigung. Seine Spezialisierung im Strafrecht und seine umfassende praktische Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden machen ihn zur optimalen Wahl für Unternehmer, die sich gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit effektiv verteidigen möchten.