Strafverfahren wegen Untreue durch Angestellte- Möglichkeiten der Verteidigung

Die Untreue nach § 266 StGB zählt zu den wirtschaftsstrafrechtlich besonders relevanten Tatbeständen und betrifft nicht nur Führungskräfte oder Geschäftsführer, sondern zunehmend auch Angestellte in Unternehmen. Immer häufiger werden Mitarbeiter verdächtigt, durch unzulässige Verfügungen über Unternehmensvermögen, unberechtigte Zahlungen oder pflichtwidrige Entscheidungen einen finanziellen Nachteil für ihren Arbeitgeber herbeigeführt zu haben.

Ein Strafverfahren wegen Untreue hat für die beschuldigten Angestellten häufig weitreichende Konsequenzen – beruflich, wirtschaftlich und persönlich. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, kompetente Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich unter anderem auf Wirtschafts- und Vermögensdelikte spezialisiert. Er verfügt über besondere Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung gegen Untreuevorwürfe.

Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen der Untreue

Der Straftatbestand der Untreue setzt voraus, dass der Täter eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen einen Nachteil zufügt. Diese Pflicht kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder einer internen Weisung ergeben.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei erforderlich:

  • eine konkrete Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen,
  • eine objektive Pflichtverletzung,
  • ein daraus resultierender Vermögensnachteil und
  • zumindest bedingter Vorsatz.

Diese Voraussetzungen sind im Einzelfall schwer abzugrenzen und bieten Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung.

Häufige Fallkonstellationen in der Praxis

In der strafrechtlichen Praxis treten insbesondere folgende Konstellationen im Zusammenhang mit Angestellten auf:

  • Unberechtigte Zahlungen: Mitarbeiter tätigen Überweisungen ohne ordnungsgemäße Freigabe oder an unberechtigte Empfänger.
  • Missbrauch von Firmenkreditkarten: Private Ausgaben werden über die Geschäftskonten abgerechnet.
  • Gefälligkeiten oder Rabatte für Dritte: Kunden oder Lieferanten erhalten entgegen der Unternehmenspolitik finanzielle Vorteile.
  • Verstoß gegen Weisungen: Der Mitarbeiter handelt entgegen eindeutiger arbeitsrechtlicher Vorgaben und verursacht damit Vermögensnachteile.
  • Manipulation von Arbeitszeiten oder Reisekostenabrechnungen: Es werden Stunden oder Auslagen abgerechnet, die nicht angefallen sind.

Diese Fälle werden häufig durch interne Revisionen oder Hinweise von Kollegen aufgedeckt und sodann zur Anzeige gebracht. Die Ermittlungsbehörden reagieren oft mit der Einleitung eines Strafverfahrens und gegebenenfalls Durchsuchungsmaßnahmen.

Mögliche strafrechtliche und berufliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue kann zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dazu zählen:

  • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.
  • Beruflich: fristlose Kündigung, Eintragung im Führungszeugnis, erschwerter Zugang zu neuen Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei vertrauensbasierten Tätigkeiten.
  • Zivilrechtlich: Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers oder Versicherers.
  • Sozial: Reputationsverlust, familiäre und soziale Belastungen.

In der Praxis wiegt der Vorwurf oft schwerer als die objektive Schwere der Tat. Bereits das Ermittlungsverfahren kann für den Beschuldigten existenzbedrohend sein – vor allem wenn Haftbefehle oder vorläufige Maßnahmen (z. B. Kontenpfändung) verhängt werden.

Verteidigungsmöglichkeiten – Fachlich und strategisch fundiert

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Untreue ist komplex und erfordert juristisches Feingefühl. Es sind zahlreiche Ansatzpunkte zu prüfen, um den Tatvorwurf zu entkräften oder zu relativieren:

  • Besteht tatsächlich eine Vermögensbetreuungspflicht im strafrechtlichen Sinne? Viele Arbeitsverhältnisse beinhalten keine hinreichende Vermögensverantwortung im Sinne des § 266 StGB.
  • War die Pflichtverletzung objektiv rechtswidrig oder evtl. durch betriebliche Übung gedeckt?
  • Liegt ein echter Vermögensnachteil vor oder handelt es sich lediglich um formale Verstöße?
  • Gab es einen Vorsatz oder handelt es sich um Fahrlässigkeit? Der Vorsatz ist ein zentraler Aspekt und häufig angreifbar.
  • Ist das Verfahren durch interne Konflikte motiviert oder Ergebnis interner Machtkämpfe?

Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert nicht nur den strafrechtlichen Vorwurf, sondern berücksichtigt auch die internen Strukturen des Unternehmens und mögliche wirtschaftliche Hintergründe. Ziel ist es stets, frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken oder durch eine diskrete Verständigung mit der Staatsanwaltschaft eine strafmildernde Lösung zu erzielen.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas Junge über fundierte Erfahrung in der Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten. Seine Mandanten – ob Angestellte, Führungskräfte oder Selbstständige – profitieren von einer zielgerichteten und diskreten Betreuung.

Er kennt die Dynamiken betriebsinterner Konflikte ebenso wie die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden. In der Kommunikation mit Ermittlern, der Auswertung von Akten und der strategischen Prozessführung zeigt sich seine besondere Kompetenz. Viele Verfahren, die von ihm betreut werden, enden mit einer Einstellung – teils ohne Auflagen – oder mit einer für den Mandanten akzeptablen Lösung.

Sein Ziel ist es stets, die persönliche und berufliche Zukunft seiner Mandanten zu sichern und unangemessene Strafen oder Konsequenzen zu vermeiden.

Ein Strafverfahren wegen Untreue durch Angestellte ist häufig komplex, emotional belastend und mit erheblichen Risiken behaftet. Wer sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt sieht, sollte frühzeitig kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet durch seine Spezialisierung im Strafrecht und seine langjährige Erfahrung im Bereich wirtschaftlicher Delikte die nötige Fachkenntnis und Sensibilität, um Betroffene wirksam zu vertreten. Seine Mandanten profitieren von einer individuellen, diskreten und durchsetzungsstarken Verteidigung – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder in milder Form zu klären.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein – nicht nur für den juristischen, sondern auch für den persönlichen und beruflichen Fortgang des Lebens.