Strafverfahren wegen Versicherungsbetrug – Risiken, Verteidigung und die Rolle eines spezialisierten Strafverteidigers

Der Vorwurf des Versicherungsbetrugs ist keineswegs ein Randphänomen. Immer wieder geraten Personen in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft, weil sie im Zusammenhang mit einem Schadenfall gegenüber einer Versicherung angeblich falsche Angaben gemacht haben. Die Spannbreite der betroffenen Personen reicht vom Selbstständigen bis zum Rentner, vom Autofahrer bis zum Immobilienbesitzer. In vielen Fällen steckt hinter dem Vorwurf nicht etwa kriminelle Energie, sondern ein Missverständnis oder eine ungenaue Formulierung.

Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die juristische Einordnung, die gravierenden Folgen eines Strafverfahrens und vor allem die vielfältigen Verteidigungsmöglichkeiten. Besondere Beachtung findet dabei die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren.

Der Straftatbestand des Versicherungsbetrugs

Versicherungsbetrug wird nach § 263 StGB, also als Betrug, geahndet. Es handelt sich um einen sogenannten Vermögensdelikt, bei dem eine Versicherungsgesellschaft durch täuschende Angaben zur Auszahlung von Leistungen verleitet werden soll. Anders als in § 265 StGB, der den Versicherungsmissbrauch regelt, steht bei § 263 StGB die Täuschung über Tatsachen im Vordergrund.

Ein typisches Beispiel: Der Versicherte meldet einen Einbruch, bei dem jedoch tatschlich kein Einbruch stattgefunden hat oder der Umfang des Schadens übertrieben wurde. Auch bewusst verschwiegene Vorschäden oder fingierte Verkehrsunfälle (sog. „gestellte Unfälle“) sind klassische Konstellationen.

Häufige Fallkonstellationen

In der Praxis begegnen Strafverteidiger insbesondere folgenden Szenarien:

  • Fingierte Diebstähle: Etwa bei Kfz-Versicherungen wird ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet, obwohl es verkauft oder versteckt wurde.
  • Manipulierte Hausratschäden: Nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch werden Gegenstände angegeben, die sich nicht im Besitz des Versicherten befanden oder gar nicht existieren.
  • Gestellte Verkehrsunfälle: Zwei Beteiligte inszenieren einen Unfall, um Reparaturkosten oder Schmerzensgeld zu kassieren.
  • Übertriebene Schadenmeldungen: Ein tatsächlich entstandener Schaden wird in seinem Umfang bewusst überhöht dargestellt.

Besonders gefährlich wird es, wenn Versicherungen eigene Ermittler einschalten oder gar Strafanzeige erstatten. In diesen Fällen beginnen die Ermittlungsbehörden sehr systematisch und greifen nicht selten auf Gutachten, Telekommunikationsdaten oder Videoauswertungen zurück.

Die möglichen Folgen

Ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs kann für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar höhere Strafen nach § 263 Abs. 3 StGB.
  • Eintrag im Bundeszentralregister, was sich auf den beruflichen Werdegang auswirken kann.
  • Rückforderung der Versicherungsleistung durch den Versicherer.
  • Zivilrechtliche Klagen, etwa bei Personenschäden.

Das Landgericht Hamburg betonte etwa in seinem Urteil vom 21.07.2021 (Az. 617 KLs 9/20), dass die Begehung eines Betruges zum Nachteil einer Versicherung gerade bei planvollem Vorgehen mit einem hohen Strafbedürfnis zu bewerten sei.

Verteidigung und Chancen

Die Erfahrung zeigt: In vielen Fällen ist die Beweislage keineswegs so eindeutig, wie es im Anfangsverdacht erscheint. Die Ermittlungsbehörden stützen sich oft auf subjektive Einschätzungen oder unvollständige Gutachten. Hier setzt die Verteidigung von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Zentrale Verteidigungslinien sind:

  • Fehlender Vorsatz: Eine falsche Angabe reicht allein nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte in Bereicherungsabsicht täuschte.
  • Unklare Beweislage: Besonders bei gestellten Unfällen sind Zeugenaussagen oft widersprüchlich oder die Gutachten interpretationsbedürftig.
  • Kommunikationspannen: Bei komplexen Schadensmeldungen kann es zu Missverständnissen kommen, die strafrechtlich nicht relevant sind.
  • Verfahrensfehler: Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung oder Akteneinsicht werden häufig ohne ausreichende Begründung durchgeführt.

In geeigneten Fällen kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO erreicht werden. Auch die Nachzahlung oder ein Vergleich mit der Versicherung kann strafmildernd wirken.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschafts- und Versicherungsstrafrechts. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Betrugsvorwürfe und kennt sowohl die Perspektive der Ermittlungsbehörden als auch die Verteidigungsmöglichkeiten.

Sein strategisches Vorgehen zielt darauf ab, schon im Ermittlungsverfahren Weichen zu stellen, belastendes Material kritisch zu hinterfragen und die Darstellung des Mandanten klar und glaubwürdig zu positionieren. Durch seine Erfahrung mit Staatsanwaltschaften, Gutachtern und Versicherungen gelingt es ihm regelmäßig, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu einem günstigen Abschluss zu bringen.

Ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs ist eine ernste Angelegenheit mit potenziell gravierenden Folgen für berufliches und privates Leben. Wer in ein solches Verfahren gerät, sollte keinesfalls unvorbereitet agieren oder sich ohne rechtlichen Beistand äußern. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet als erfahrener Verteidiger eine fundierte, engagierte und zielgerichtete Beratung und Vertretung. Mit seiner Unterstützung können unnötige Risiken vermieden und die Chancen auf eine möglichst milde oder sogar eingestellte Verfahrensbeendigung erheblich gesteigert werden.