Apotheker übernehmen eine besondere Verantwortung im Gesundheitswesen. Ihre Tätigkeit ist nicht nur durch das Arzneimittelgesetz, sondern auch durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng reglementiert. Immer wieder kommt es zu Ermittlungsverfahren gegen Apotheker wegen des Verdachts, gegen Vorschriften des BtMG verstoßen zu haben – sei es durch unzulässige Abgabe, fehlerhafte Dokumentation oder fahrlässigen Umgang mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten.
Diese Verfahren sind nicht nur strafrechtlich brisant, sondern können auch existenzielle Folgen für die berufliche Zukunft der Betroffenen haben. Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die rechtlichen Risiken sowie die Verteidigungsmöglichkeiten – und erläutert, warum Rechtsanwalt Andreas Junge in solchen Verfahren der richtige Ansprechpartner ist.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis führen Verstöße gegen das BtMG häufig zu Strafverfahren, wenn betäubungsmittelhaltige Medikamente – etwa Opiate wie Tilidin, Morphin oder Fentanyl – ohne gültige Verschreibung abgegeben oder ohne die vorgeschriebene Dokumentation gelagert wurden. Häufig geraten Apotheken ins Visier der Ermittler, weil fehlerhafte oder doppelte Eintragungen im Betäubungsmittelbuch festgestellt werden oder einzelne Bestände rechnerisch nicht nachvollziehbar sind.
Ein weiterer häufiger Ausgangspunkt ist die mutmaßliche Mitwirkung bei Rezeptfälschungen. So wird Apothekern vorgeworfen, augenscheinlich unplausible oder verfälschte BtM-Rezepte eingelöst zu haben – sei es aus Unachtsamkeit oder, wie in besonders schweren Fällen, unter Verdacht der aktiven Mitwirkung an einem Rezeptbetrug.
Strafrechtliche Risiken
Die Strafandrohungen des BtMG sind erheblich: Bereits die fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungs-, Dokumentations- oder Abgabepflichten kann nach § 29 BtMG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei vorsätzlichem Handeln oder gar gewerbsmäßiger Begehung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
Hinzu kommen berufsrechtliche Konsequenzen. Ein strafrechtliches Verfahren kann schnell zur Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die Aufsichtsbehörden führen – mit der Gefahr der Widerrufung der Apothekenbetriebserlaubnis gemäß § 6 ApoG. Auch Eintragungen im Bundeszentralregister und berufsgerichtliche Maßnahmen sind möglich.
Die Strafjustiz zeigt sich in jüngerer Zeit zunehmend streng, was die Bewertung von Verstößen betrifft. Bereits kleinere Unregelmäßigkeiten können – insbesondere bei vorhergehenden Beanstandungen – ein Ermittlungsverfahren auslösen.
Verteidigungsmöglichkeiten
In der Verteidigung gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das BtMG kommt es entscheidend auf die präzise Analyse der Abläufe in der Apotheke und die Dokumentation an. Rechtsanwalt Andreas Junge legt den Fokus zunächst auf die Überprüfung der objektiven Tatbestandsmerkmale: Wurde tatsächlich ein Verstoß begangen? Ist der Tatnachweis lückenlos? Gibt es entlastende Umstände wie fehlerhafte Software, falsch ausgelegte Vorschriften oder organisatorische Versäumnisse Dritter?
Auch subjektive Elemente – wie der Nachweis eines Vorsatzes – sind regelmäßig streitig. Gerade im hektischen Apothekenalltag können Fehler passieren, die nicht auf ein vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind. In vielen Fällen ist es möglich, den Vorwurf durch eine fundierte Einlassung zu entkräften oder eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO zu erreichen.
Nicht selten beruhen die Ermittlungen auf Betriebsprüfungen, Verdachtsmeldungen oder anonymen Hinweisen. Die Bewertung der Beweismittel und die formelle Prüfung etwaiger Durchsuchungsbeschlüsse oder Beschlagnahmeanordnungen sind daher wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich auf die Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstraf- und Medizinstrafverfahren spezialisiert. Mit seiner Erfahrung im Umgang mit Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Berufsgerichten verteidigt er Apotheker mit Augenmaß, Strategie und jurischer Präzision.
Er kennt die branchenspezifischen Anforderungen ebenso wie die gesetzlichen Besonderheiten des BtMG. Sein Ziel ist es, das Strafverfahren so zu steuern, dass es möglichst frühzeitig und ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden kann – sei es durch Verfahrenseinstellung, Strafmaßabsprache oder Freispruch.
Mandanten schätzen besonders seine Fähigkeit, auch in emotional belastenden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und lösungsorientiert zu arbeiten. Zahlreiche Verfahren konnte er bereits durch diskrete Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden zu einem für seine Mandanten günstigen Ergebnis führen.
Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stellt für Apotheker eine ernstzunehmende Gefahr dar – nicht nur strafrechtlich, sondern auch beruflich. Die Komplexität der Vorschriften, die strengen Dokumentationspflichten und die empfindlichen Sanktionen erfordern eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist in diesen Verfahren der richtige Ansprechpartner. Mit seiner Expertise, seiner Verhandlungserfahrung und seinem Engagement steht er Betroffenen zur Seite – diskret, kompetent und durchsetzungsstark. Wer sich frühzeitig professionellen Beistand sichert, hat die besten Chancen, das Verfahren glimpflich zu beenden und seine berufliche Existenz zu sichern.