Das Delikt der Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft ist rechtlich wie emotional eines der sensibelsten und komplexesten Themen im Sexualstrafrecht. Mit der Aufhebung der sogenannten „Eheprivilegierung“ durch das 33. Strafrechtsänderungsgesetz im Jahr 1997 wurde klargestellt, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen des Ehepartners ebenso strafbar sind wie bei jeder anderen Person. Seitdem steht auch der Ehepartner oder die Ehepartnerin unter dem Schutz von § 177 StGB.
In der Praxis sind Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in der Ehe besonders heikel. Häufig liegen keine objektiven Beweise vor – es steht Aussage gegen Aussage. Die emotionale und persönliche Nähe zwischen Beschuldigtem und Anzeigeerstatterin oder Anzeigeerstatter führt oft zu schwierigen und hochgradig aufgeladenen Verfahren. Der folgende Beitrag zeigt die häufigsten Konstellationen, die schwerwiegenden rechtlichen Folgen und die Möglichkeiten einer sachgerechten, professionellen Verteidigung.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Muster:
- Nach Trennungen oder im Zuge familienrechtlicher Auseinandersetzungen wird rückblickend eine sexuelle Handlung als erzwungen geschildert.
- Im Rahmen häuslicher Konflikte, etwa bei Scheidungsverfahren oder Sorge- und Umgangsstreitigkeiten, erheben Ehepartner plötzlich strafrechtliche Vorwürfe.
- Es kommt zu Anzeigen nach gescheiterten Versöhnungsversuchen oder erneuten Zusammenkünften, bei denen sexuelle Kontakte einvernehmlich begannen, aber im Nachhinein als übergriffig gewertet werden.
In all diesen Situationen ist die Beweislage oft dünn. Der Tatzeitpunkt liegt regelmäßig Wochen oder Monate zurück, medizinische oder forensische Beweise fehlen häufig. Es steht daher häufig die Aussage der angeblich Geschädigten gegen die des Beschuldigten – eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Aussage gegen Aussage – eine besondere Herausforderung
Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist die zentrale Schwierigkeit im Sexualstrafrecht. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass eine Aussage für eine Verurteilung ausreichen kann – aber nur dann, wenn sie glaubhaft und in sich schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 30.07.1999 – 1 StR 618/98).
Gerichte müssen in solchen Fällen strenge Maßstäbe an die Glaubhaftigkeitsanalyse anlegen. Dabei kommt es insbesondere auf die innere Stimmigkeit der Aussage, deren Detailreichtum, Widerspruchsfreiheit sowie das Vorliegen von Belastungstendenzen oder sekundären Motiven an. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.01.2020 (5 StR 540/19) erneut klargestellt, dass eine Verurteilung auf die Aussage des mutmaßlichen Opfers gestützt werden kann – aber nur, wenn keine erheblichen Zweifel verbleiben.
Verteidigung beginnt daher mit einer sorgfältigen Analyse der Aussage der Anzeigeerstatterin: Gibt es Widersprüche? Hat sich der Vorwurf im Laufe des Verfahrens verändert? Gibt es Hinweise auf motivationsgeleitetes Aussageverhalten? Eine solche Prüfung ist entscheidend für die Glaubhaftigkeit.
Mögliche strafrechtliche Folgen
Die Vergewaltigung in der Ehe wird wie jede andere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren geahndet. Eine Bewährungsstrafe ist damit grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen möglich. Besonders schwerwiegend sind die Folgen auch im Hinblick auf das soziale und berufliche Umfeld des Beschuldigten – der Vorwurf allein führt oft zu Stigmatisierung, beruflichen Konsequenzen und familiären Zerwürfnissen.
Auch die Untersuchungshaft wird in diesen Fällen häufiger angeordnet, insbesondere wenn der Verdacht als dringlich eingestuft wird und Wiederholungsgefahr unterstellt wird. Die Beschuldigten befinden sich dann in einem erheblichen psychischen Druck – ohne jede Möglichkeit, die Situation aus eigener Kraft zu bewältigen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung in diesen Verfahren ist anspruchsvoll – aber keineswegs aussichtslos. Im Zentrum steht die sorgfältige Prüfung der Belastungsaussage. Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet in solchen Fällen mit erfahrenen forensischen Psychologen zusammen, um die Aussagekompetenz und Aussagekonstanz professionell zu analysieren.
Darüber hinaus werden mögliche entlastende Umstände wie SMS-Nachrichten, E-Mails, Verhalten nach der angeblichen Tat sowie Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld ausgewertet. Oft lässt sich zeigen, dass die angebliche Geschädigte auch nach dem Vorfall intensiven Kontakt zum Beschuldigten gesucht hat – was gegen eine erzwungene Tat spricht.
Ein weiterer Verteidigungsansatz liegt in der Differenzierung zwischen unglücklichen Beziehungsdynamiken und strafrechtlich relevanten Handlungen. Nicht jede sexuelle Handlung, die im Nachhinein als unangemessen empfunden wird, erfüllt den Tatbestand der Vergewaltigung. Auch auf einvernehmliches Verhalten in konfliktbelasteten Beziehungen kann erfolgreich verwiesen werden.
In einigen Fällen kann zudem durch frühzeitige anwaltliche Einlassung eine Verfahrenseinstellung erreicht werden – insbesondere wenn die Aussage der Anzeigeerstatterin bereits in der polizeilichen Vernehmung erkennbare Schwächen zeigt.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Sexualdelikte – insbesondere in komplexen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Er kennt die Feinheiten der juristischen und psychologischen Bewertung solcher Aussagen und weiß, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften in derartigen Verfahren vorgehen.
Seine Arbeitsweise ist diskret, analytisch und konsequent mandantenorientiert. Ziel ist stets die frühzeitige Beendigung des Verfahrens – durch Einstellung oder Freispruch. Zahlreiche von ihm vertretene Verfahren enden ohne Hauptverhandlung. Er steht seinen Mandanten als erfahrener und empathischer Verteidiger zur Seite – auch in der schwierigen emotionalen Ausnahmesituation, die solche Vorwürfe mit sich bringen.
Ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung in der Ehe bedeutet für die Betroffenen einen massiven Einschnitt. Die emotional aufgeladene Ausgangslage, die Aussage-gegen-Aussage-Situation und die drohenden schwerwiegenden Konsequenzen machen eine professionelle Verteidigung zwingend erforderlich.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist der richtige Ansprechpartner für eine diskrete, kompetente und engagierte Strafverteidigung in solchen Verfahren. Seine Erfahrung, seine Expertise und sein Engagement sorgen dafür, dass die Rechte der Beschuldigten gewahrt bleiben – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig und ohne nachhaltige Folgen zu beenden.