Strafverfahren wegen Vorteilsnahme – Zwischen Beamtenpflicht und strafrechtlicher Grenze- Möglichkeiten der Verteidigung

Die Grenze zwischen rechtlich zulässiger Zuwendung und strafbarer Vorteilsannahme ist im dienstlichen Alltag von Amtsträgern oft schwer zu ziehen. Gerade im kommunalen Bereich, bei der Polizei oder im Umfeld von Vergabeverfahren ist der Vorwurf der Vorteilsnahme schnell erhoben. Was für den einen eine bloße Gefälligkeit oder ein Zeichen der Wertschätzung ist, kann aus strafrechtlicher Sicht bereits als Anfangsverdacht gewertet werden.

Der folgende Beitrag beleuchtet typische Konstellationen, die rechtlichen Grundlagen, die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Strafverfahrens und vor allem die Verteidigungsmöglichkeiten. Besonders hervorgehoben wird die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge, der als Fachanwalt für Strafrecht über umfassende Erfahrung in Korruptionsverfahren verfügt.

Was ist Vorteilsnahme? – Rechtliche Einordnung

Der Straftatbestand der Vorteilsannahme ist in § 331 StGB geregelt. Danach macht sich strafbar, wer als Amtsträger, europäischer Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.

Die Norm will die Unbestechlichkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes schützen. Sie stellt nicht erst das konkrete Gegenleistungsverhältnis unter Strafe (wie bei der Bestechlichkeit gem. § 332 StGB), sondern bereits das bloße Entgegennehmen eines Vorteils – also z. B. ein Geschenk, eine Einladung oder eine sonstige Zuwendung. Entscheidend ist, dass der Vorteil „für die Dienstausübung“ erfolgt, also in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Amt steht.

Typische Fallkonstellationen

Die Praxis zeigt zahlreiche Konstellationen, in denen es zu Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme kommt:

  • Ein kommunaler Sachbearbeiter erhält regelmäßig Geschenke eines Bauunternehmers.
  • Eine Polizistin nimmt eine Einladung zum Abendessen von einem Bekannten an, der kurz darauf Anzeige erstattet.
  • Ein Mitarbeiter im Liegenschaftsamt lässt sich von einem Antragsteller ein „Dankeschön“ überreichen.

In all diesen Fällen kann bereits ein Anfangsverdacht genügen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – insbesondere dann, wenn die Behörde oder eine andere Person Anzeige erstattet.

Die möglichen rechtlichen und beruflichen Folgen

Die Folgen eines Strafverfahrens wegen Vorteilsannahme sind gravierend. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe drohen:

  • Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis,
  • Rückforderungen von Zuwendungen oder Besteuerung des angenommenen Vorteils,
  • Einträge ins Bundeszentralregister,
  • Reputationsverlust und berufliche Perspektivlosigkeit.

Gerade im Beamtenverhältnis sind selbst Ermittlungen ohne Anklage für den Dienstherrn ein Anlass, Disziplinarmaßnahmen einzuleiten oder Beförderungen auszusetzen.

Verteidigung und Entlastung

Ein zentrales Ziel der Verteidigung ist es, den Kontext des angenommenen Vorteils darzustellen und zu entkräften, dass dieser „für die Dienstausübung“ gewährt wurde. Nicht jede Zuwendung ist per se strafbar. Entscheidend sind:

  • Anlass und Zeitpunkt der Zuwendung,
  • Höhe und Art des Vorteils,
  • Beziehung zwischen den Beteiligten,
  • dienstlicher Zusammenhang.

Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert in jedem Einzelfall akribisch die Umstände und setzt auf eine frühzeitige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, um über Einstellungen nach § 153 oder 153a StPO zu verhandeln oder eine Belastung des Mandanten im öffentlichen Dienst zu vermeiden.

Darüber hinaus wird geprüft, ob die Voraussetzungen des Straftatbestands tatsächlich vorliegen. Häufig fehlt es an einem hinreichenden Zusammenhang zwischen Vorteil und Dienstausübung, oder es handelt sich um sozialübliche Aufmerksamkeiten, die keine strafrechtliche Relevanz entfalten.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht ist Andreas Junge besonders mit den Feinheiten von Amtsträgerdelikten und Korruptionsverfahren vertraut. Seine Verteidigung ist sachlich, fundiert und auf eine diskrete Lösung ausgerichtet. Durch seine Erfahrung mit staatsanwaltschaftlichen Spezialabteilungen und Disziplinarverfahren verfügt er über das notwendige Feingefühl, um die Existenz seines Mandanten auch außerhalb des Gerichtssaals zu sichern.

Zahlreiche Verfahren konnte Rechtsanwalt Junge bereits durch geschickte Verteidigungseingaben im Ermittlungsverfahren zur Einstellung bringen. Auch in Hauptverhandlungen überzeugt er durch seine sachliche Argumentation und prozessuale Erfahrung.

Vorteilsannahme ist ein Tatbestand mit großer Sprengkraft für das berufliche und private Leben eines Amtsträgers. Umso wichtiger ist eine kompetente Verteidigung, die rechtliche Grauzonen auslotet und die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Verhandlungsgeschick zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erzielen.

 

Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch die Benutzung gefälschter Behindertenpark-Ausweise- Mögllichkeiten der Verteidigung!

Die Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist eine Erleichterung, die Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen vorbehalten ist. Um die Berechtigung zur Nutzung eines solchen Parkplatzes nachzuweisen, wird der sogenannte „blaue Parkausweis“ für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) verwendet. Doch immer wieder gelangen Ermittlungsbehörden an Fälle, in denen gefälschte oder manipulierte Ausweise verwendet werden. Was zunächst als vermeintlich „kleines Vergehen“ erscheint, zieht in der strafrechtlichen Realität erhebliche Konsequenzen nach sich.

Im Folgenden beleuchten wir typische Fallkonstellationen, die rechtliche Bewertung solcher Taten, die drohenden Sanktionen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten – und zeigen, warum in solchen Verfahren die erfahrene Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge entscheidend sein kann.

Typische Fallkonstellationen: Fälschung und Verwendung gefälschter Ausweise

Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Behindertenpark-Ausweisen kann in unterschiedlichen Konstellationen auftreten:

  • Ein nicht berechtigter Fahrer kopiert einen echten Ausweis oder erstellt eine Fälschung und legt diesen bei Kontrollen sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

  • Ein Angehöriger verwendet nach dem Tod oder Umzug der berechtigten Person den noch vorhandenen Ausweis weiter.

  • Ein Originalausweis wird manipuliert, etwa durch das Verändern von Gültigkeitsdaten.

  • In Einzelfällen werden Ausweise auch im Internet zum Kauf angeboten und erworben, obwohl sie keine amtlichen Dokumente sind.

Allen Konstellationen ist gemeinsam: Es handelt sich nicht um ein bloßes Parkvergehen, sondern um eine mögliche Straftat – insbesondere nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB), der die Urkundenfälschung unter Strafe stellt.

Rechtlicher Hintergrund: Urkundenfälschung nach § 267 StGB

§ 267 StGB stellt das Herstellen oder Verfälschen einer unechten Urkunde sowie deren Gebrauch unter Strafe. Eine Urkunde ist jedes Dokument, das geeignet und bestimmt ist, Beweis über rechtlich erhebliche Tatsachen zu erbringen und das erkennbar von einem Aussteller herrührt.

Ein Behindertenpark-Ausweis ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.2006 – 2 StR 416/06) eine solche Urkunde. Die Verwendung eines gefälschten Ausweises oder auch das Verändern eines echten stellt daher regelmäßig eine vollendete Urkundenfälschung dar.

Dabei genügt es nicht, wenn der Ausweis nur als Ausdruck oder Kopie sichtbar ausgelegt wird. Auch eine fotokopierte Fälschung gilt im Einzelfall als unechte Urkunde, wenn sie in einer Weise genutzt wird, dass beim Betrachter der Eindruck eines echten Dokuments entstehen soll (BGHSt 38, 186).

Wird der gefälschte oder manipulierte Ausweis im Straßenverkehr verwendet, ist damit regelmäßig auch der Tatbestand des Gebrauchs einer unechten Urkunde erfüllt. Ein solcher Gebrauch liegt bereits vor, wenn der Ausweis zur Täuschung im Rechtsverkehr eingesetzt wird, etwa gegenüber der Ordnungsbehörde oder Polizei.

Die möglichen strafrechtlichen Folgen

Die Verwendung eines gefälschten Behindertenpark-Ausweises ist kein Bagatelldelikt. Wer sich auf diese Weise Parkvorteile verschafft, riskiert gravierende Sanktionen:

  • Die Strafandrohung für Urkundenfälschung beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

  • In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Nutzung – droht unter Umständen sogar eine Mindestfreiheitsstrafe.

  • Hinzu kommen regelmäßig Verfahren wegen Parkverstößen, gegebenenfalls auch wegen Erschleichens von Sonderrechten im Straßenverkehr (§ 265a StGB – Erschleichen von Leistungen).

  • Besonders folgenreich ist die Eintragung einer Verurteilung im Bundeszentralregister: Selbst eine Geldstrafe kann sich im erweiterten Führungszeugnis bemerkbar machen und etwa die berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen – gerade bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder als Berufskraftfahrer.

Neben den strafrechtlichen Folgen drohen auch zivilrechtliche Konsequenzen. Die Ordnungsämter leiten nicht selten Bußgeldverfahren ein oder fordern Parkgebühren nach.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade weil viele Beschuldigte sich der Schwere des Vorwurfs nicht bewusst sind, ist die professionelle Verteidigung durch einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt besonders wichtig. Rechtsanwalt Andreas Junge setzt hier auf eine differenzierte Strategie, die auf die individuellen Umstände des Einzelfalls abgestimmt ist.

Im Zentrum der Verteidigung steht oft die Frage, ob dem Beschuldigten die Manipulation oder Fälschung nachgewiesen werden kann. War der Ausweis bereits gefälscht, als er ausgehändigt wurde? Hat der Beschuldigte ihn selbst hergestellt oder arglos verwendet? In manchen Fällen kann ein Missverständnis, etwa bei Angehörigen verstorbener Berechtigter, zur Straflosigkeit führen – oder zumindest zur Einstellung nach § 153 StPO (bei geringer Schuld) oder gegen Auflage (§ 153a StPO).

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Nachweis des „Gebrauchs“: Wenn der Ausweis etwa unkenntlich oder verdeckt ausgelegt war, fehlt es möglicherweise an der Täuschungsabsicht.

Zudem prüft Rechtsanwalt Andreas Junge, ob der Strafvorwurf auf einer rechtmäßigen Ermittlungsgrundlage beruht. Unzulässige Durchsuchungen oder eine mangelhafte Belehrung können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.

In geeigneten Fällen wird auf eine Einstellung des Verfahrens hingearbeitet, insbesondere wenn keine Vorstrafen bestehen, der Schaden gering ist und der Beschuldigte kooperationsbereit auftritt.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Andreas Junge regelmäßig mit Verfahren im Bereich der Urkundenfälschung, des allgemeinen Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts befasst. Seine langjährige Erfahrung, die Fähigkeit zur rechtlichen Detailanalyse und sein strategisches Geschick machen ihn zur idealen Wahl für Mandanten, denen die Nutzung eines gefälschten Behindertenpark-Ausweises vorgeworfen wird.

Mandanten profitieren von seiner Fähigkeit, auch bei scheinbar belastender Beweislage konstruktive Lösungen zu finden. Oft gelingt es ihm, Verfahren durch aktive Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden zu entschärfen oder eine Einstellung zu erreichen – diskret, zielgerichtet und mit minimaler Belastung für den Mandanten.

Insbesondere in Fällen, in denen der Vorwurf auf Unwissenheit, Übernahme durch Dritte oder tatsächlicher Berechtigung basiert, ist seine sachkundige Verteidigung von großem Vorteil.

Die Verwendung eines gefälschten Behindertenpark-Ausweises ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat mit empfindlichen Konsequenzen. Die strafrechtliche Bewertung ist komplex und setzt genaue Kenntnis der Urkundsdelikte und ihrer Rechtsprechung voraus.

Wer einem solchen Vorwurf ausgesetzt ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Beistand suchen – am besten durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wie Andreas Junge. Mit seiner Spezialisierung, seiner behördenkundigen Verfahrensführung und seiner erfolgreichen Verteidigungspraxis bietet er die bestmögliche Unterstützung, um ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren oder die Folgen eines Verstoßes so gering wie möglich zu halten.


Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein – Die Problematik des EU-Führerscheins- Möglichkeiten der Verteidigung

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) gehört zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. In vielen Fällen wird das Strafverfahren eingeleitet, weil der Beschuldigte nie im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis war oder ihm diese entzogen wurde. Eine besonders praxisrelevante und häufig missverstandene Konstellation betrifft jedoch Fahrerinnen und Fahrer, die im Besitz eines EU-Führerscheins sind und davon ausgehen, dass dieser sie zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt – was in bestimmten Fällen nicht zutrifft.

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hintergründe, typische Fallkonstellationen, die gravierenden strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten. Im Zentrum steht die kompetente und ergebnisorientierte Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht.

Typische Fallkonstellationen mit einem EU-Führerschein

Die europarechtliche Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts hat dazu geführt, dass Führerscheine aus anderen EU-Staaten grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden müssen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Immer wieder geraten Personen in ein Strafverfahren, obwohl sie davon überzeugt sind, mit einem gültigen EU-Führerschein legal zu fahren.

Typische Fallgestaltungen sind:

  • Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland erwirbt einen Führerschein im EU-Ausland (z. B. in Polen, Tschechien oder Rumänien), obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre besteht oder bestand.

  • Der Betroffene wurde zuvor in Deutschland wegen Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr auffällig und hätte zur Wiedererteilung ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorlegen müssen.

  • Der EU-Führerschein wurde während eines Aufenthalts im Ausland erworben, ohne dass dort ein ordentlicher Wohnsitz im Sinne der EU-Richtlinie 2006/126/EG bestand.

In all diesen Fällen kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die Anerkennung verweigern. Wird dennoch in Deutschland gefahren, droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – obwohl der EU-Führerschein auf den ersten Blick gültig aussieht.

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG macht sich strafbar, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Vorschrift droht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an.

Ein EU-Führerschein gilt in Deutschland grundsätzlich dann als gültig, wenn:

  • der Führerschein in einem EU-Staat ausgestellt wurde,

  • zum Zeitpunkt der Ausstellung ein ordentlicher Wohnsitz in diesem Staat bestanden hat (sog. „Wohnsitzprinzip“),

  • keine Sperre oder Aberkennung des Rechts auf Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland vorliegt.

Hat die betroffene Person gegen diese Voraussetzungen verstoßen – etwa weil sie keinen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hatte oder dort nur kurzzeitig verweilte – wird der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach bestätigt (z. B. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 – 3 C 26.07).

Zudem gilt: Wurde das Recht aberkannt, im Bundesgebiet mit einer ausländischen Fahrerlaubnis zu fahren – etwa wegen Trunkenheitsfahrt – ist das Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland unabhängig von einem EU-Führerschein strafbar.

Die Folgen eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat für den Beschuldigten weitreichende Folgen:

  • Es droht eine Geldstrafe oder – insbesondere bei wiederholter Tat – eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

  • In vielen Fällen ordnet das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis an (§ 69a StGB).

  • Der Eintrag ins Bundeszentralregister kann berufliche Konsequenzen haben, insbesondere für Berufskraftfahrer, Beamte oder Soldaten.

  • Bestehende Versicherungsverträge können gekündigt oder im Schadensfall rückwirkend angefochten werden.

Auch wenn der Betroffene in gutem Glauben davon ausgeht, rechtmäßig zu handeln, kann ein erhebliches rechtliches Risiko bestehen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine fundierte strafrechtliche Verteidigung setzt bei der Analyse der konkreten Umstände des Führerscheinerwerbs an. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft insbesondere:

  • Wurde der Führerschein in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt und dokumentiert dies eine echte Fahrerlaubnis?

  • Lagen zum Zeitpunkt der Ausstellung die Voraussetzungen des Wohnsitzprinzips vor? Gibt es Hinweise auf eine ordnungsgemäße Anmeldung im Ausstellungsland?

  • Gab es eine wirksame Aberkennung des Rechts, im Bundesgebiet mit einer ausländischen Fahrerlaubnis zu fahren? Wurde diese dem Betroffenen wirksam bekannt gegeben?

In vielen Fällen gelingt es, durch Vorlage von Unterlagen oder Einholung von Auskünften aus dem Ausstellungsstaat Unklarheiten zu beseitigen. Bei nachweislich gutem Glauben kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153 oder § 153a StPO angestrebt werden – insbesondere bei Ersttätern.

Zudem ist stets zu prüfen, ob das Verfahren auf einer rechtmäßigen Grundlage beruht. Wurden Ermittlungsmaßnahmen wie eine Durchsuchung oder Sicherstellung rechtskonform durchgeführt? Wurden dem Beschuldigten seine Rechte gewahrt? Auch eine zu Unrecht ausgesprochene Fahrerlaubnissperre kann angreifbar sein.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Er kennt sowohl die strafrechtlichen als auch die verwaltungsrechtlichen Feinheiten, die im Zusammenhang mit ausländischen Fahrerlaubnissen und EU-rechtlichen Anerkennungsfragen auftreten.

Gerade in Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt er auf präzise Aktenanalyse, umfassende rechtliche Argumentation und einen strategisch klugen Umgang mit den Ermittlungsbehörden. Zahlreiche seiner Mandate konnten bereits in einem frühen Verfahrensstadium mit einer Einstellung oder mit milden Sanktionen abgeschlossen werden.

Mandanten schätzen seine klare Kommunikation, die diskrete Begleitung im gesamten Verfahren und sein Engagement, auch in komplexen Rechtsfragen eine pragmatische Lösung zu finden. Insbesondere bei internationalen Führerscheinen ist seine Erfahrung mit grenzüberschreitenden Verwaltungsakten und der EU-Fahrerlaubnisrichtlinie von großem Vorteil.

Wer mit einem EU-Führerschein in Deutschland unterwegs ist, sollte sich nicht blind auf dessen Gültigkeit verlassen. Bestehen Zweifel an der Anerkennung oder liegt eine frühere Sperre vor, kann schnell ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in diesen Fällen eine fundierte, erfahrene und lösungsorientierte Verteidigung. Sein Ziel ist stets, die rechtliche Situation des Mandanten bestmöglich zu schützen, unnötige Eskalationen zu vermeiden und das Verfahren mit minimaler Belastung zu einem sachgerechten Abschluss zu bringen.

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Blumenhändler – Möglichkeiten der Verteidigung

Blumenhändlerinnen und -händler sehen sich in den letzten Jahren vermehrt mit Ermittlungen der Steuerfahndung konfrontiert. Insbesondere Bargeschäfte, fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen sowie die Nutzung nicht manipulationssicherer Kassensysteme haben dazu geführt, dass diese Branche verstärkt in das Blickfeld der Finanzbehörden gerückt ist. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wiegt schwer – nicht nur strafrechtlich, sondern auch in wirtschaftlicher und existenzieller Hinsicht.

Dieser Beitrag beleuchtet die häufigsten Konstellationen, die rechtlichen Herausforderungen und die Möglichkeiten der Verteidigung – mit besonderem Fokus auf die langjährige Erfahrung und strafrechtliche Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Typische Fallkonstellationen in der Blumenbranche

Die Struktur vieler Blumengeschäfte – häufig familiengeführt, mit hoher Bargeldquote und saisonalen Spitzen – schafft besondere Herausforderungen für eine ordnungsgemäße Buchführung. Gerade hier setzt die Steuerfahndung an:

  • Nicht oder nur teilweise erfasste Barumsätze: Insbesondere an umsatzstarken Tagen wie Valentinstag, Muttertag oder vor Feiertagen sind hohe Tagesumsätze üblich. Diese werden mitunter nicht vollständig verbucht.
  • Fehlende Kassenführung oder nicht gesetzeskonforme Registrierkassen: Manuelle Kassen ohne Einzelaufzeichnung oder Kassensysteme ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stellen ein erhebliches Risiko dar.
  • Verkauf ohne Rechnung oder anonyme Verkäufe an Großkunden: Auch Verkäufe an Hotels, Restaurants oder Dekorateure ohne ordnungsgemäße Rechnung können beanstandet werden.
  • Unvollständige Aufzeichnungen bei Wochenmärkten oder mobilen Verkaufsständen: Diese sind besonders kontrollanfällig, da oft keine festen Kassensysteme vorgehalten werden.

Oftmals beginnen Ermittlungen mit einer Betriebsprüfung oder Kontrollmitteilungen von Dritten – etwa durch Großhändler oder im Rahmen gemeinsamer Aktionen von Steuerfahndung und Zoll.

Strafrechtliche Risiken und Folgen

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, in besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger Hinterziehung oder bei hohen Beträgen – sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich drohen:

  • Nachzahlungen: Sämtliche nicht erklärten Umsätze werden nachversteuert, ggf. mit Zinsen (§ 233a AO).
  • Zuschätzungen: Liegen keine vollständigen Aufzeichnungen vor, kann das Finanzamt die Umsätze schätzen (§ 162 AO).
  • Eintrag ins Führungszeugnis: Gerade bei Freiheitsstrafen über 90 Tagessätzen kann dies zu beruflichen Nachteilen führen.
  • Ermittlungen wegen weiterer Delikte: Etwa wegen Urkundenfälschung (bei manipulierten Belegen) oder § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen bei Schwarzarbeit).

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine effektive Verteidigung beginnt mit der kritischen Analyse der Ermittlungsakten. Oft lassen sich bereits in der Ausgangsphase Ansatzpunkte erkennen, die für die Verteidigung nutzbar sind:

  • Fehlende Beweismittel: Die bloße Annahme eines höheren Umsatzes reicht nicht – es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
  • Schätzungsgrundlagen angreifbar: Häufig beruhen Schätzungen auf statistischen Vergleichszahlen, die auf andere Betriebsstrukturen nicht übertragbar sind.
  • Keine Manipulationsabsicht: Nicht jede Nachlässigkeit ist gleich eine Straftat – bei Fahrlässigkeit droht keine Strafverfolgung, sondern allenfalls ein Bußgeld.
  • Beratungslage: Wurde das Kassensystem vom Steuerberater abgesegnet? Gab es Hinweise oder Vermerke zur Handhabung? Dies kann zugunsten des Mandanten gewertet werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge achtet in solchen Verfahren darauf, frühzeitig Kontakt zur Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung – etwa durch eine Selbstanzeige (wenn noch möglich), eine Verständigung im Strafverfahren oder eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage. In geeigneten Fällen kann auch eine Beschränkung auf die steuerliche Korrektur und Abwehr einer Strafbarkeit erreicht werden.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Steuerstrafverfahren – gerade in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie oder im Handel – macht ihn zu einem idealen Ansprechpartner für Betroffene.

Er kennt die Verfahrensweise der Steuerfahndungsstellen, weiß um die Bedeutung gut vorbereiteter Kommunikation mit den Behörden und setzt auf diskrete, sachliche Lösungen. Durch seine umfassende Aktenanalyse und sein strategisches Vorgehen konnten viele Verfahren ohne Anklage oder mit einer für den Mandanten tragbaren Lösung abgeschlossen werden.

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung treffen Blumenhändler oft unvorbereitet – und doch ist rasches Handeln entscheidend. Schon die ersten Vernehmungen oder Durchsuchungen können über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.

Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, sich frühzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein erfahrener Strafverteidiger mit tiefem Verständnis für steuerliche Fragestellungen und einer lösungsorientierten Herangehensweise zur Seite. Ziel ist immer der Schutz Ihrer wirtschaftlichen Existenz – mit Klarheit, Diskretion und rechtlicher Stärke.

 

Durchsuchung durch die Steuerfahndung – rechtliche Einordnung, typische Konstellationen und Verteidigungsansätze

Wenn die Steuerfahndung in den frühen Morgenstunden mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss erscheint, stellt dies für Betroffene eine tiefgreifende Zäsur dar. Derartige Maßnahmen erfolgen regelmäßig im Rahmen steuerstrafrechtlicher Ermittlungen und markieren oft den Übergang von einer zunächst nur verdachtsbasierten Einschätzung der Finanzbehörden hin zu einem formellen Strafverfahren. Die Durchsuchung – häufig begleitet von der Beschlagnahme umfangreicher Unterlagen und IT-Systeme – ist nicht nur operativ einschneidend, sondern kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Im Folgenden wird dargestellt, in welchen Konstellationen die Steuerfahndung tätig wird, welche Konsequenzen sich aus einer Durchsuchung ergeben können und mit welchen Mitteln eine sachgerechte, strategisch durchdachte Verteidigung erfolgen sollte. Besonderes Augenmerk gilt dabei der forensischen Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, der in einer Vielzahl solcher Verfahren die Einstellung erreichen konnte.

Anlässe und typische Fallkonstellationen

Die Durchsuchung durch die Steuerfahndung setzt in der Regel einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) voraus. Dieser Verdacht kann sich aus ganz unterschiedlichen Sachverhalten ergeben. Besonders häufig erfolgen Durchsuchungsmaßnahmen im Anschluss an eine anonyme Anzeige, eine Betriebsprüfung mit Auffälligkeiten oder auf Grundlage von Erkenntnissen aus anderen Verfahren.

Typische Ausgangssituationen sind etwa nicht erklärte Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, die Verwendung doppelter Buchführungssysteme oder die gewerbsmäßige Nutzung von Kryptowährungen ohne steuerliche Offenlegung. Auch Geschäftsführer, Steuerberater und sonstige Berater geraten mitunter ins Visier der Steuerfahndung, insbesondere wenn ihnen eine Mitwirkung an unrichtigen Angaben oder eine Verletzung steuerlicher Mitwirkungspflichten zur Last gelegt wird. Schließlich sind auch umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensgruppen, etwa im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex- oder Goldfinger-Modellen, ein häufiger Anlass für großflächige Durchsuchungen.

Rechtliche und tatsächliche Folgen

Die Durchsuchung stellt regelmäßig den Einstieg in ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren dar. Dieses kann – je nach Ausmaß und Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhalts – erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Neben strafrechtlichen Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe kann auch eine Einziehung von Vermögenswerten angeordnet werden. Gerade bei Geschäftsführern, Freiberuflern und Angehörigen wirtschaftsnaher Berufe drohen darüber hinaus erhebliche berufliche Nachteile. Auch zivilrechtliche Folgekonflikte mit Gesellschaftern, Gläubigern oder Behörden sind keine Seltenheit.

Von besonderem Gewicht ist in vielen Fällen die Reputationsgefahr. Ein öffentlich bekannt gewordenes Ermittlungsverfahren – sei es durch Presseberichterstattung oder durch innerbetriebliche Verunsicherung – kann auch dann erheblichen Schaden anrichten, wenn sich der Tatverdacht im Nachhinein nicht bestätigt.

Strategien der Verteidigung

In der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung kommt es maßgeblich darauf an, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Die Durchsuchung ist in diesem Zusammenhang nicht das Ende, sondern der Beginn einer Auseinandersetzung, in der juristische Präzision, steuerrechtliche Kenntnis und strategische Weitsicht gefragt sind.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Seine Verteidigungsstrategie zielt regelmäßig darauf ab, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Tatsächlich enden überdurchschnittlich viele der von ihm geführten Verfahren mit einer Einstellung – sei es mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflage nach § 153a StPO.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der frühzeitigen Akteneinsicht. Erst die vollständige Kenntnis der Ermittlungsgrundlagen ermöglicht eine sachgerechte rechtliche Bewertung und den Aufbau einer tragfähigen Verteidigung. In vielen Fällen gelingt es, durch aktive Mitwirkung – etwa durch die Vorlage ergänzender Unterlagen oder die steuerliche Nachdeklaration bislang nicht erklärter Einkünfte – eine Deeskalation des Verfahrens zu erreichen.

Auch der Umgang mit beschlagnahmten Unterlagen und IT-Daten erfordert sorgfältige rechtliche Prüfung. Unzulässige Durchsuchungsmaßnahmen, rechtswidrige Beschlagnahmen oder Eingriffe in das Mandatsgeheimnis können nicht nur zur Rückgabe von Beweismitteln führen, sondern das gesamte Verfahren beeinflussen.

In geeigneten Fällen kann auch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden, sofern deren Voraussetzungen noch erfüllt sind. Hier ist besonderes steuerstrafrechtliches Fachwissen gefragt, um mögliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Fazit

Die Durchsuchung durch die Steuerfahndung ist ein gravierender Einschnitt, der rasches, aber überlegtes Handeln erfordert. Nur eine fundierte und auf das Steuerstrafrecht spezialisierte Verteidigung kann gewährleisten, dass die Weichen von Beginn an richtig gestellt werden. Die Erfahrung zeigt: Je früher ein spezialisierter Verteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren zu einem sachgerechten Ende zu bringen.

Rechtsanwalt Andreas Junge verbindet strafprozessuale Expertise mit tiefgehender Kenntnis des Steuerrechts. In zahlreichen Verfahren konnte er erreichen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt und eine Anklage vermieden wurde. Wer in einem solchen Verfahren auf eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung setzt, schafft die besten Voraussetzungen dafür, aus einer belastenden Situation rechtssicher und mit klarem Ergebnis herauszugehen.

Strafverfahren wegen der Bestellung von Andriol im Internet – Risiken, Fallkonstellationen und Möglichkeiten der Verteidigung

In Zeiten des Internethandels geraten zunehmend auch Bestellungen von Medikamenten und hormonellen Präparaten wie Andriol ins Visier der Ermittlungsbehörden. Bei Andriol handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Präparat auf Testosteronbasis, das häufig zur Behandlung eines Testosteronmangels eingesetzt wird – aber auch im Bereich des Bodybuilding oder der Leistungssteigerung missbräuchlich verwendet wird.

Der bloße Besitz oder Erwerb solcher Präparate über das Internet kann strafrechtlich relevant sein, insbesondere wenn keine ärztliche Verschreibung vorliegt oder das Präparat aus dem Ausland bezogen wird. Der folgende Artikel erläutert die häufigsten Konstellationen, die juristischen Probleme, die möglichen Folgen eines Strafverfahrens sowie erfolgversprechende Verteidigungsstrategien – und hebt dabei die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge hervor.

Typische Fallkonstellationen

Ein Ermittlungsverfahren wegen der Bestellung von Andriol wird häufig ausgelöst durch:

  • Zollkontrollen bei der Einfuhr von Sendungen aus dem Ausland, insbesondere aus Ländern wie Thailand, der Türkei oder Osteuropa;
  • Hinweise auf Bestellungen über Online-Apotheken ohne Vorlage eines Rezepts;
  • die Sicherstellung von Packungen oder Blistern im Rahmen anderer strafrechtlicher Ermittlungen, etwa bei Durchsuchungen wegen Doping- oder Betäubungsmitteldelikten;
  • Ermittlungen auf Basis von Bestelllisten, Zahlungsströmen oder IP-Adressen, die nach der Abschaltung illegaler Plattformen ausgewertet wurden.

Viele Beschuldigte sind sich nicht bewusst, dass sie mit der Bestellung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept oder aus nicht zugelassenen Quellen eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (§§ 95, 96 AMG) oder dem Anti-Doping-Gesetz (§ 4 Abs. 1 AntiDopG) begehen können. In Verbindung mit einer beabsichtigten Einnahme zum Zweck der Leistungssteigerung kann auch ein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 AntiDopG vorliegen.

Strafrechtliche Bewertung und mögliche Folgen

Der unerlaubte Erwerb oder Besitz verschreibungspflichtiger Arzneimittel wie Andriol kann eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG begründen, insbesondere wenn die Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung bezogen wurden. Werden größere Mengen bestellt oder Hinweise auf einen gewerblichen Handel oder eine Weitergabe an Dritte gefunden, kann die Strafandrohung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.

Wird das Präparat zudem zur Leistungssteigerung im sportlichen Bereich eingesetzt, kann der Tatbestand des § 4 AntiDopG erfüllt sein, was zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Die bloße Einnahme selbst ist nicht strafbar – wohl aber der Erwerb, Besitz oder das Inverkehrbringen ohne Genehmigung.

Besonders schwerwiegend sind Verfahren, wenn Jugendliche oder minderjährige Sportler betroffen sind oder die Bestellung mit Falschangaben (etwa zu gesundheitlichen Beschwerden) erfolgt ist. Neben dem Strafverfahren drohen auch berufsrechtliche Konsequenzen, insbesondere für Lehrer, Soldaten, Polizisten oder medizinisches Personal.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt stets an der genauen Rekonstruktion des Sachverhalts an. Viele Betroffene sind sich über die Rechtslage nicht im Klaren und gehen davon aus, dass es sich bei Andriol nicht um ein strafrechtlich relevantes Mittel handelt – zumal es sich nicht um ein klassisches Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt. Dies eröffnet Verteidigungsansätze, etwa durch Verweis auf den fehlenden Vorsatz oder die geringe Schuld.

Zentral ist zudem die Beweislage: Konnte tatsächlich nachgewiesen werden, dass das beschuldigte Paket Andriol enthielt und dem Empfänger eindeutig zugeordnet werden kann? Wurde die Ware bei einer Zollbeschau abgefangen oder ist sie dem Beschuldigten nie zugegangen? Ist ein Nachweis der tatsächlichen Einnahme oder Weitergabe überhaupt möglich?

Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert die Ermittlungsakte umfassend und sucht gezielt nach Schwachstellen in der Beweiserhebung. Auch die Rechtmäßigkeit etwaiger Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Telekommunikationsüberwachungen ist kritisch zu hinterfragen. Häufig gelingt es auf dieser Basis, eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder im Wege des § 153a StPO zu erreichen – gerade bei Ersttätern und geringen Mengen.

In geeigneten Fällen kann zudem auf den fehlenden Vorsatz oder auf ein Missverständnis der Rechtslage verwiesen werden. Auch kann glaubhaft gemacht werden, dass eine Bestellung nur aus medizinischer Notwendigkeit erfolgte – was gegebenenfalls zu einer Strafmilderung oder sogar zum Absehen von Strafe führen kann.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In zahlreichen Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz konnte er für seine Mandanten günstige Verfahrensausgänge erzielen – vielfach ohne öffentliche Hauptverhandlung oder mit Einstellung des Verfahrens.

Mit juristischer Präzision, technischem Verständnis und großer Erfahrung in der Auseinandersetzung mit spezialisierten Ermittlungsbehörden setzt er sich konsequent für seine Mandanten ein. Seine Stärke liegt in der strategischen Einschätzung des Falls und der zielgerichteten Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht – stets mit dem Ziel, eine Eskalation zu vermeiden und einen diskreten Abschluss des Verfahrens zu erreichen.

Die Bestellung von Andriol im Internet kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn sie aus Sicht des Betroffenen harmlos erscheint. Wer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, sollte die Situation keinesfalls unterschätzen.

Mit einer frühzeitigen und kompetenten Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge bestehen jedoch gute Chancen, das Verfahren diskret, rechtssicher und möglichst ohne nachhaltige Folgen zu beenden. Eine individuelle Beratung und fundierte strafrechtliche Expertise sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

 

Strafverfahren wegen der Bestellung von Drogen im Darknet – Möglichkeiten der Verteidigung!

Der digitale Raum hat auch den Drogenhandel revolutioniert: Über das sogenannte Darknet können Betäubungsmittel anonym bestellt und per Postversand bezogen werden. Besonders im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen hierbei Plattformen wie „Cannazon“, „Versus Market“ oder „DarkMarket“. Die dort getätigten Bestellungen gelten – auch in geringen Mengen – als strafrechtlich relevante Erwerbshandlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang nehmen stetig zu, da internationale Strafverfolgungsbehörden verstärkt gegen diese Plattformen vorgehen und dabei Nutzerdaten sicherstellen. Der folgende Artikel beleuchtet die häufigsten Konstellationen, die möglichen schwerwiegenden Folgen für Beschuldigte und die vielversprechendsten Verteidigungsansätze – stets mit Blick auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis beginnt ein Ermittlungsverfahren meist mit einem Hinweis der Strafverfolgungsbehörden aus dem Ausland, insbesondere wenn ein Darknet-Marktplatz abgeschaltet wurde. Im Rahmen solcher internationalen Ermittlungen – etwa durch das FBI, Europol oder das BKA – werden große Datenmengen sichergestellt, darunter auch verschlüsselte Kundendaten, Adressen oder Zahlungsinformationen.

Besonders häufig betroffen sind:

  • Nutzer, die über Kryptowährungen wie Bitcoin kleinere Mengen Cannabis, Ecstasy, LSD oder Kokain bestellt haben;
  • Personen, bei denen im Rahmen von Hausdurchsuchungen Sendungsaufkleber, Verpackungsmaterial oder nicht konsumierte Restmengen aufgefunden wurden;
  • Empfänger von Paketen, die vom Zoll abgefangen wurden – oftmals auf dem Postweg aus den Niederlanden oder anderen EU-Staaten;
  • Fälle, in denen die beschuldigte Person bereits mehrfach Bestellungen abgegeben hat und ein sog. „Handeltreiben“ (§ 29 BtMG) in den Raum gestellt wird.

Strafrechtliche Folgen

Schon der Besitz oder Erwerb geringer Mengen Betäubungsmittel stellt einen Verstoß gegen das BtMG dar. Die Strafandrohung reicht bei einfachen Verstößen nach § 29 BtMG von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn jedoch größere Mengen oder der Verdacht des Handeltreibens vorliegen, greifen die verschärften Strafrahmen nach § 29a oder § 30 BtMG – mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.

Auch die vermeintlich anonyme Nutzung des Darknets schützt nicht vor Strafverfolgung. Aufgrund internationaler Kooperationen und gezielter Serverabschaltungen konnten in den letzten Jahren zahlreiche Nutzer ermittelt und angeklagt werden. Neben den strafrechtlichen Sanktionen drohen auch Einträge ins Führungszeugnis, Probleme bei der Ausübung bestimmter Berufe oder beim Erwerb von Waffenbesitzkarten oder Führerscheinen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die wirksamste Verteidigung gegen einen BtMG-Vorwurf im Zusammenhang mit dem Darknet beginnt bei der genauen Analyse der Beweismittel. Häufig beruhen Ermittlungsansätze auf Metadaten, Adressabgleichen oder Blockchain-Auswertungen. Ob diese Informationen tatsächlich einer bestimmten Person zugeordnet werden können, ist nicht selten zweifelhaft.

Ein zentraler Ansatz ist daher die Identitätsfrage: Wurde die Bestellung tatsächlich von der beschuldigten Person vorgenommen? Gibt es alternative Erklärungen für gefundene Adressetiketten oder Lieferungen? In manchen Fällen lassen sich Pakete, die an eine Adresse geliefert wurden, nicht eindeutig dem Bewohner zuordnen – etwa bei Wohngemeinschaften oder Mehrfamilienhäusern.

Auch bei sichergestellten Kryptowährungen ist die Beweisführung oft lückenhaft: Die bloße Existenz eines Wallets oder einer Transaktion genügt nicht für eine Verurteilung, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die beschuldigte Person selbst die Zahlung veranlasst hat.

Rechtsanwalt Andreas Junge achtet zudem auf die strafprozessuale Seite: Wurden die Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Hardware oder die Auswertung von Kommunikationsdaten rechtmäßig durchgeführt? Gibt es Verwertungsverbote wegen fehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen oder mangelhafter richterlicher Anordnungen?

Ziel ist es stets, das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen – sei es durch einen Antrag auf Einstellung, eine Einlassung mit Beschränkung auf einen minderschweren Fall oder durch die Abwehr des Verdachts einer nicht geringen Menge oder einer Handelsabsicht. Gerade bei Ersttätern kann eine Verfahrenseinstellung gemäß § 31a BtMG oder § 153a StPO erreicht werden, insbesondere wenn keine Vorstrafen vorliegen und eine geringe Menge bestellt wurde.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat eine Vielzahl von BtMG-Verfahren begleitet – insbesondere im Kontext des Darknets. Er kennt die Ermittlungsstrategien der Behörden, die typischen Schwachstellen in der Beweisführung und die Wege, Verfahren unauffällig und zielgerichtet zu einem guten Abschluss zu bringen.

Sein besonderer Fokus liegt auf frühzeitiger Verteidigung und diskretem Vorgehen. Er setzt auf technische Sachkenntnis, präzise Anträge und eine enge Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, um für seine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erzielen – ohne unnötige Eskalation oder öffentliche Aufmerksamkeit.

Gerade bei jungen oder unbescholtenen Mandanten gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren diskret beizulegen oder auf eine geringfügige Sanktion hinzuwirken. Seine juristische Expertise, sein technisches Verständnis und seine Erfahrung im Umgang mit digitalen Beweismitteln machen ihn zu einem der gefragtesten Verteidiger in solchen Verfahren.

Ermittlungsverfahren wegen der Bestellung von Drogen im Darknet sind in den letzten Jahren stark angestiegen – auch gegen vermeintlich unauffällige Privatpersonen. Die rechtlichen Folgen sind ernst, doch die Beweislage ist häufig angreifbar.

Mit einer frühzeitigen und fachlich fundierten Verteidigung durch Rechtsanwalt Andreas Junge lassen sich viele dieser Verfahren glimpflich oder diskret beenden. Wer eine anonyme Bestellung im Internet getätigt haben soll, sollte nicht abwarten, sondern sich frühzeitig professionell beraten lassen.

 

Strafverfahren wegen Bestechung – Risiken, Fallkonstellationen und Verteidigung

Bestechungsdelikte gehören zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Ob im öffentlichen Sektor oder im Geschäftsleben – der Vorwurf der Bestechung wiegt schwer, weil er den Verdacht einer unlauteren Einflussnahme auf hoheitliches oder wirtschaftliches Handeln begründet. Ermittlungsverfahren nach den §§ 299 ff. StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) oder §§ 331 ff. StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst) richten sich gegen Amtsträger, Unternehmer, Angestellte oder Geschäftspartner.

Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen berufsrechtliche Konsequenzen, der Verlust öffentlicher Aufträge und erhebliche Imageschäden. Im Folgenden werden typische Fallkonstellationen, rechtliche Risiken und die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung dargestellt – mit einem besonderen Fokus auf die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis sind Ermittlungsverfahren wegen Bestechung oft das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen durch Ermittlungsbehörden, Rechnungsprüfer oder Hinweisgeber. Besonders häufig sind folgende Szenarien:

  • Öffentliche Auftraggeber sollen gegen Vorteile – etwa Einladungen, Geschenke oder Zahlungen – Aufträge vergeben haben.
  • Amtsträger (z. B. in Bauverwaltungen oder Zulassungsstellen) stehen im Verdacht, Genehmigungen oder Bescheide gegen Gegenleistungen erteilt zu haben.
  • Geschäftsführern oder Mitarbeitern wird vorgeworfen, im Rahmen von Einkaufsentscheidungen Schmiergeldzahlungen angenommen oder angeboten zu haben.
  • In manchen Fällen werden auch Drittpersonen eingebunden, um die Zahlung oder Entgegennahme von Vorteilen zu verschleiern.

Ermittlungsverfahren entstehen oft durch Hinweise aus dem Umfeld, etwa von enttäuschten Geschäftspartnern oder durch Zufallsfunde im Rahmen anderer Verfahren (z. B. bei Steuer- oder Insolvenzprüfungen).

Strafrechtliche Risiken

Die Strafrahmen bei Bestechungsvorwürfen sind erheblich. So drohen bei Vorteilsannahme oder -gewährung nach §§ 331, 333 StGB Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Bestechung bzw. Bestechlichkeit nach §§ 332, 334 StGB – also wenn eine Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung nachgewiesen wird – beträgt die Strafandrohung bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Im geschäftlichen Bereich ist auch § 299 StGB einschlägig. Hier drohen bei Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Werden Unternehmen systematisch durch unerlaubte Einflussnahme bei Vertragsentscheidungen beeinflusst, kann dies zudem kartellrechtliche Konsequenzen haben.

Daneben drohen erhebliche Nebenfolgen: Berufsverbote (§ 70 StGB), Eintragungen im Führungszeugnis, Disziplinarverfahren bei Beamten, Ausschluss von Ausschreibungen und Reputationsverluste sind häufige Begleiterscheinungen.

Verteidigungsmöglichkeiten

Gerade bei Bestechungsvorwürfen ist die Einlassung des Beschuldigten von großer Bedeutung. Häufig lassen sich die Vorwürfe relativieren oder entkräften, wenn die tatsächlichen Abläufe nachvollziehbar dargelegt werden. Viele Verfahren beruhen auf unvollständigen Indizien, etwa E-Mails, Rechnungen oder Kalendervermerken, die ohne Kontext leicht falsch interpretiert werden können.

Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt in der präzisen Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Wurde tatsächlich ein Vorteil gewährt oder angenommen? Bestand ein Zusammenhang mit einer konkreten Diensthandlung? Wurde die Diensthandlung pflichtwidrig vorgenommen? Diese Fragen sind entscheidend für die Einordnung der Tat als Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit – mit jeweils deutlich unterschiedlicher Strafbarkeit.

Auch die Rolle des Beschuldigten im Unternehmen oder in der Behörde ist genau zu analysieren: War dieser überhaupt entscheidungsbefugt? Handelte er auf eigene Initiative oder auf Anweisung? Gab es eine unternehmensinterne Antikorruptionsregelung, die nicht beachtet wurde?

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft alle strafprozessualen Aspekte eines Verfahrens sorgfältig – insbesondere, ob Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse rechtmäßig ergingen, ob verdeckte Ermittlungsmaßnahmen korrekt durchgeführt wurden oder ob Zeugen belastbare Aussagen gemacht haben. Häufig lassen sich auf dieser Basis Maßnahmen zur Entlastung einleiten oder eine frühzeitige Verfahrenseinstellung erwirken.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung gegen Korruptionsvorwürfe. Seine besondere Stärke liegt in der Kombination aus juristischer Präzision, strategischem Denken und diskretem Auftreten.

Gerade in Bestechungsverfahren ist es essenziell, diskret zu agieren und frühzeitig steuernd einzugreifen. Rechtsanwalt Junge kennt die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaften, insbesondere in Wirtschaftsstrafabteilungen, und verfügt über das notwendige Fingerspitzengefühl, um zwischen belastenden Umständen und unhaltbaren Vorwürfen zu differenzieren.

Ziel ist stets eine möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens – sei es durch Einstellung, Verfahrensabkürzung oder im Rahmen einer abgestimmten Strafmaßverhandlung. In besonders geeigneten Fällen kann auch eine Einlassung mit gleichzeitiger aktiver Reue und Schadenswiedergutmachung zur Strafmilderung führen.

Bestechungsdelikte sind kein Bagatelldelikt. Sie werfen nicht nur strafrechtliche Fragen auf, sondern bedrohen oft die gesamte berufliche Existenz. Die Verfahren sind komplex und verlangen Erfahrung, Fachkenntnis und strategisches Geschick.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten in diesen Verfahren mit hoher Kompetenz, Sachverstand und Weitsicht zur Seite. Seine Erfolge zeigen: Eine frühzeitige und gezielte Verteidigung kann auch in scheinbar aussichtslosen Fällen den entscheidenden Unterschied machen.

 

Strafverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen- Möglichkeiten der Verteidigung!

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gehören zu den schwerwiegenden Verstößen gegen das Kartell- und Strafrecht. Dabei stehen insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter im Fokus, die im Rahmen öffentlicher oder privater Ausschreibungsverfahren geheime Absprachen mit Mitbewerbern getroffen haben sollen – etwa zur Aufteilung von Märkten, Preisabsprachen oder Scheinangeboten.

Solche Verhaltensweisen werden nicht nur kartellrechtlich geahndet, sondern können auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen – insbesondere gemäß § 298 StGB. Die Folgen sind einschneidend: Neben empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen drohen erhebliche Reputationsverluste, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Der folgende Artikel erläutert typische Fallkonstellationen, rechtliche Risiken sowie Verteidigungsmöglichkeiten – und legt einen besonderen Fokus auf die Expertise von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis beruhen Ermittlungsverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen häufig auf Hinweisen von Wettbewerbern, anonymen Anzeigen oder Ergebnissen von Kartellermittlungen. Besonders im Baugewerbe, Transportwesen, IT-Dienstleistungen oder dem Gesundheitssektor kommt es regelmäßig zu Verfahren, wenn mehrere Angebote auffällig ähnlich oder aufeinander abgestimmt erscheinen.

Ein klassisches Muster ist die sogenannte „Absprache über Preis und Reihung“: Beteiligte Unternehmen legen untereinander fest, welches Unternehmen den Zuschlag erhalten soll, während die anderen – scheinbar unabhängigen – Mitbieter bewusst überhöhte oder formal fehlerhafte Angebote einreichen. Ebenso weit verbreitet sind Marktaufteilungen nach Region oder Kundenstamm, bei denen konkurrierende Unternehmen ihre Beteiligung an Ausschreibungen strategisch koordinieren.

Strafrechtliche Risiken und wirtschaftliche Folgen

§ 298 StGB stellt die wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen unter Strafe. Bereits der Versuch ist strafbar. Die Vorschrift erfasst jedes Verhalten, das darauf abzielt, den Ausgang eines Vergabeverfahrens durch nicht offen gelegte Absprachen zu beeinflussen.

Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In schweren Fällen – etwa bei systematischen, langjährig praktizierten Absprachen – droht auch die Anwendung weiterer Normen, etwa § 263 StGB (Betrug) oder § 266 StGB (Untreue), wenn etwa durch die Täuschung öffentliche Auftraggeber geschädigt wurden.

Neben der strafrechtlichen Sanktionierung drohen auch empfindliche Bußgelder nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Ausschlüsse von zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren sowie Schadensersatzansprüche geschädigter Mitbewerber oder Auftraggeber. Unternehmen, die in solchen Verfahren involviert sind, sehen sich nicht selten auch mit medienwirksamen Reputationsverlusten konfrontiert.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine wirkungsvolle Verteidigung setzt zunächst an der sorgfältigen Analyse der Beweislage an. Oft beruhen die Vorwürfe auf Aussagen von Kronzeugen oder Auswertungen von E-Mail-Verkehr, Vermerknotizen oder Gesprächsmitschnitten. Entscheidend ist die Frage, ob es sich tatsächlich um eine wettbewerbswidrige Absprache im Sinne des § 298 StGB handelt oder ob es sich um zulässige branchenübliche Kommunikation handelt, die nicht den Charakter einer förmlichen Absprache trägt.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft mit besonderem Blick für die rechtlichen Feinheiten, ob eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. Viele Mandanten sehen sich zunächst mit einem bloßen Anfangsverdacht konfrontiert, der jedoch bei näherer Analyse nicht tragfähig ist. Auch Verstöße gegen strafprozessuale Vorschriften – etwa bei der Durchsuchung oder der Sicherstellung digitaler Beweismittel – können zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln führen.

Zudem besteht in frühen Verfahrensphasen häufig die Möglichkeit, durch Kooperation mit den Behörden und Aufklärung des Sachverhalts eine Strafmilderung zu erwirken. In besonders geeigneten Fällen kann auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gemäß § 153a StPO erreicht werden – insbesondere, wenn keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und der Schaden überschaubar bleibt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die individuelle Rolle des Beschuldigten: War dieser überhaupt entscheidend an der angeblichen Absprache beteiligt oder wurde er lediglich in ein bereits bestehendes System eingebunden? Auch Fragen der innerbetrieblichen Weisung, des individuellen Tatvorsatzes und der Verantwortlichkeit sind sorgfältig zu prüfen und juristisch aufzubereiten.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf Wirtschaftsstrafverfahren mit komplexem Hintergrund. Mit seiner Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten in sensiblen Kartell- und Ausschreibungsdelikten verfügt er über die notwendige Expertise, um Mandanten strategisch klug und rechtlich präzise zu vertreten.

Sein Ansatz ist stets: frühzeitige Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren, genaue Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Lage sowie diskrete und effektive Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Viele seiner Mandanten profitieren von der Fähigkeit, Verfahren ohne öffentliche Verhandlung und mit möglichst geringer strafrechtlicher Belastung zu beenden.

Dank seiner langjährigen Tätigkeit und seines Netzwerks in steuer- und wirtschaftsrechtlich geprägten Verfahren ist er in der Lage, auch komplexe Sachverhalte interdisziplinär zu analysieren und im Sinne seiner Mandanten erfolgreich zu verteidigen.

Ermittlungsverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen gehören zu den komplexesten Feldern des Wirtschaftsstrafrechts. Sie bringen nicht nur strafrechtliche Risiken mit sich, sondern bedrohen die wirtschaftliche Existenz und Reputation der Betroffenen.

Eine frühzeitige, sachkundige und entschlossene Verteidigung ist in solchen Fällen unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge steht mit seiner Erfahrung, Fachkompetenz und Diskretion bereit, um Beschuldigte durch diese schwierige Lage zu begleiten – mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung zu erzielen und unnötige Eskalation zu vermeiden.

 

Strafverfahren gegen Apotheker wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)- Eine Einstellung ist möglich!

Apotheker übernehmen eine besondere Verantwortung im Gesundheitswesen. Ihre Tätigkeit ist nicht nur durch das Arzneimittelgesetz, sondern auch durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng reglementiert. Immer wieder kommt es zu Ermittlungsverfahren gegen Apotheker wegen des Verdachts, gegen Vorschriften des BtMG verstoßen zu haben – sei es durch unzulässige Abgabe, fehlerhafte Dokumentation oder fahrlässigen Umgang mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten.

Diese Verfahren sind nicht nur strafrechtlich brisant, sondern können auch existenzielle Folgen für die berufliche Zukunft der Betroffenen haben. Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die rechtlichen Risiken sowie die Verteidigungsmöglichkeiten – und erläutert, warum Rechtsanwalt Andreas Junge in solchen Verfahren der richtige Ansprechpartner ist.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis führen Verstöße gegen das BtMG häufig zu Strafverfahren, wenn betäubungsmittelhaltige Medikamente – etwa Opiate wie Tilidin, Morphin oder Fentanyl – ohne gültige Verschreibung abgegeben oder ohne die vorgeschriebene Dokumentation gelagert wurden. Häufig geraten Apotheken ins Visier der Ermittler, weil fehlerhafte oder doppelte Eintragungen im Betäubungsmittelbuch festgestellt werden oder einzelne Bestände rechnerisch nicht nachvollziehbar sind.

Ein weiterer häufiger Ausgangspunkt ist die mutmaßliche Mitwirkung bei Rezeptfälschungen. So wird Apothekern vorgeworfen, augenscheinlich unplausible oder verfälschte BtM-Rezepte eingelöst zu haben – sei es aus Unachtsamkeit oder, wie in besonders schweren Fällen, unter Verdacht der aktiven Mitwirkung an einem Rezeptbetrug.

Strafrechtliche Risiken

Die Strafandrohungen des BtMG sind erheblich: Bereits die fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungs-, Dokumentations- oder Abgabepflichten kann nach § 29 BtMG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei vorsätzlichem Handeln oder gar gewerbsmäßiger Begehung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

Hinzu kommen berufsrechtliche Konsequenzen. Ein strafrechtliches Verfahren kann schnell zur Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die Aufsichtsbehörden führen – mit der Gefahr der Widerrufung der Apothekenbetriebserlaubnis gemäß § 6 ApoG. Auch Eintragungen im Bundeszentralregister und berufsgerichtliche Maßnahmen sind möglich.

Die Strafjustiz zeigt sich in jüngerer Zeit zunehmend streng, was die Bewertung von Verstößen betrifft. Bereits kleinere Unregelmäßigkeiten können – insbesondere bei vorhergehenden Beanstandungen – ein Ermittlungsverfahren auslösen.

Verteidigungsmöglichkeiten

In der Verteidigung gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das BtMG kommt es entscheidend auf die präzise Analyse der Abläufe in der Apotheke und die Dokumentation an. Rechtsanwalt Andreas Junge legt den Fokus zunächst auf die Überprüfung der objektiven Tatbestandsmerkmale: Wurde tatsächlich ein Verstoß begangen? Ist der Tatnachweis lückenlos? Gibt es entlastende Umstände wie fehlerhafte Software, falsch ausgelegte Vorschriften oder organisatorische Versäumnisse Dritter?

Auch subjektive Elemente – wie der Nachweis eines Vorsatzes – sind regelmäßig streitig. Gerade im hektischen Apothekenalltag können Fehler passieren, die nicht auf ein vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind. In vielen Fällen ist es möglich, den Vorwurf durch eine fundierte Einlassung zu entkräften oder eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO zu erreichen.

Nicht selten beruhen die Ermittlungen auf Betriebsprüfungen, Verdachtsmeldungen oder anonymen Hinweisen. Die Bewertung der Beweismittel und die formelle Prüfung etwaiger Durchsuchungsbeschlüsse oder Beschlagnahmeanordnungen sind daher wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich auf die Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstraf- und Medizinstrafverfahren spezialisiert. Mit seiner Erfahrung im Umgang mit Staatsanwaltschaften, Aufsichtsbehörden und Berufsgerichten verteidigt er Apotheker mit Augenmaß, Strategie und jurischer Präzision.

Er kennt die branchenspezifischen Anforderungen ebenso wie die gesetzlichen Besonderheiten des BtMG. Sein Ziel ist es, das Strafverfahren so zu steuern, dass es möglichst frühzeitig und ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden kann – sei es durch Verfahrenseinstellung, Strafmaßabsprache oder Freispruch.

Mandanten schätzen besonders seine Fähigkeit, auch in emotional belastenden Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und lösungsorientiert zu arbeiten. Zahlreiche Verfahren konnte er bereits durch diskrete Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden zu einem für seine Mandanten günstigen Ergebnis führen.

Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stellt für Apotheker eine ernstzunehmende Gefahr dar – nicht nur strafrechtlich, sondern auch beruflich. Die Komplexität der Vorschriften, die strengen Dokumentationspflichten und die empfindlichen Sanktionen erfordern eine erfahrene und spezialisierte Verteidigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist in diesen Verfahren der richtige Ansprechpartner. Mit seiner Expertise, seiner Verhandlungserfahrung und seinem Engagement steht er Betroffenen zur Seite – diskret, kompetent und durchsetzungsstark. Wer sich frühzeitig professionellen Beistand sichert, hat die besten Chancen, das Verfahren glimpflich zu beenden und seine berufliche Existenz zu sichern.

 

Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch gefälschte Coronaimpfausweise – Eine Verfahrenseinstellung ist möglich!

Während der Corona-Pandemie kam es zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung – insbesondere im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen. Diese Verfahren betreffen nicht nur Personen, die gefälschte Nachweise vorgelegt haben, sondern zunehmend auch diejenigen, die solche Dokumente selbst hergestellt oder weitergegeben haben.

§ 267 StGB stellt die Fälschung von Impfausweisen als Urkundenfälschung unter Strafe, sobald das Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr bestimmt ist. Auch das bloße Inverkehrbringen oder die Nutzung gefälschter Nachweise – etwa zur Vorlage in Apotheken, bei Behörden oder Arbeitgebern – genügt für eine Strafbarkeit. Der folgende Artikel beleuchtet die typischen Fallkonstellationen, die strafrechtlichen Risiken sowie die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung. Besonders betont wird die Rolle von Rechtsanwalt Andreas Junge, der auf diesem Gebiet über besondere Erfahrung und Expertise verfügt.

Häufige Fallkonstellationen

Zu den häufigsten Ausgangspunkten eines Ermittlungsverfahrens zählt die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke, um ein digitales EU-Zertifikat zu erhalten. Die Angestellten erkennen häufig Unregelmäßigkeiten, etwa bei Stempeln, Chargennummern oder Einträgen, und melden den Verdacht an die Polizei oder das Gesundheitsamt. Auch Arbeitgeber oder Behörden – etwa im Rahmen der 3G-Zugangsregelungen – werden oft durch fehlerhafte oder auffällige Nachweise misstrauisch.

Ein weiterer Ausgangspunkt sind sichergestellte Kommunikationsverläufe auf beschlagnahmten Smartphones, auf denen beispielsweise Bestellverläufe oder Zahlungsnachweise für gefälschte Impfpässe gefunden werden. Hierbei geraten nicht nur Nutzer, sondern auch Anbieter und Mittelsmänner in das Visier der Ermittlungsbehörden.

In bestimmten Fällen wird der Vorwurf auch gegen medizinisches Personal oder Beschäftigte im Gesundheitswesen erhoben, etwa wenn diese mutmaßlich Blanko-Impfpässe ausgefüllt oder Stempel missbräuchlich verwendet haben.

Strafrechtliche Risiken und mögliche Sanktionen

Die Nutzung eines gefälschten Impfpasses erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Wird der Pass bei einer öffentlichen Stelle oder gegenüber dem Arbeitgeber verwendet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Vorgehen kommen sogar höhere Strafrahmen in Betracht.

In Fällen, in denen mehrere gefälschte Impfausweise in Verkehr gebracht wurden oder ein Handel mit solchen Dokumenten nachgewiesen werden kann, wird häufig ein besonders schwerer Fall angenommen – mit entsprechenden Konsequenzen für das Strafmaß. Dies gilt insbesondere, wenn die Tat systematisch und aus Gewinnstreben begangen wurde.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen drohen disziplinar- und berufsrechtliche Konsequenzen – etwa für Beamte, Beschäftigte im Gesundheitswesen oder öffentlich Bedienstete. Auch Eintragungen ins Führungszeugnis oder berufsrechtliche Sperren sind möglich.

Verteidigungsmöglichkeiten

Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt zunächst in der Prüfung der Beweislage. In vielen Fällen sind die Ermittlungsergebnisse lückenhaft, etwa wenn es keine direkten Beweise für die Nutzung oder Erstellung eines gefälschten Dokuments gibt. Rechtsanwalt Andreas Junge legt daher besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakten – etwa hinsichtlich der Frage, ob das Dokument tatsächlich dem Beschuldigten zugeordnet werden kann und ob ein Täuschungsvorsatz nachweisbar ist.

Auch die Einordnung als strafbare Urkunde wird im Verfahren regelmäßig kritisch geprüft. So hat die Rechtsprechung zu Beginn der Ermittlungswelle klargestellt, dass nur solche Impfausweise strafbar sind, die für den Rechtsverkehr bestimmt waren – reine Fakes „für den Hausgebrauch“ ohne Vorlageabsicht können straffrei sein (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2022 – 1 Ws 13/22).

In vielen Fällen lässt sich die Tat als minderschwer bewerten oder es kann auf eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen hingewirkt werden. Auch im Fall eines drohenden Strafbefehls oder einer Anklage wird auf eine maßvolle Sanktionierung hingearbeitet – etwa durch Kooperation mit den Behörden, tätige Reue oder durch Nachweis einer fehlenden Vorstrafe.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit Mandanten in Verfahren mit politischem und gesellschaftlichem Spannungsgehalt – wie etwa bei Corona-bezogenen Strafverfahren. Durch seine langjährige Erfahrung kennt er sowohl die rechtlichen als auch die psychologischen Besonderheiten solcher Ermittlungen.

Sein Ziel ist stets, das Verfahren mit so wenig öffentlicher Wirkung wie möglich zu beenden. Durch seine Verhandlungserfahrung, seine fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und seine analytische Arbeitsweise gelingt es ihm in vielen Fällen, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder eine Verurteilung zu vermeiden.

Gerade bei Beschuldigten ohne einschlägige Vorstrafen kann eine frühzeitige Einlassung, kombiniert mit gezielten Anträgen und rechtlicher Argumentation, den entscheidenden Unterschied machen.

Ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung durch gefälschte Coronaimpfausweise ist kein Bagatelldelikt. Die Gerichte urteilen mittlerweile konsequent – insbesondere bei mehrfachen Verstößen oder gewerbsmäßigem Vorgehen. Gleichzeitig bestehen aber vielfältige Verteidigungsansätze, um das Verfahren diskret, schnell und ohne existenzielle Folgen zu bereinigen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten mit fundierter Erfahrung, strategischer Weitsicht und persönlichem Engagement zur Seite. Wer rechtzeitig handelt, kann in vielen Fällen das Schlimmste verhindern – sei es durch Verfahrenseinstellung, Strafmilderung oder vollständige Entlastung.